Für die Physiotherapie brauchen Sie eine ärztliche Verordnung

 

Bitte bringen Sie eine Verordnung für Physiotherapie bereits bei Ihrem ersten Termin mit!

 

Auch für Ihr Kind benötigen Sie eine Verordnung von einem Arzt.

 

Die Verordnung kann nur wegfallen, wenn Sie Physiotherapie oder Cranio Sacral Therapie präventiv, also ohne Schmerzen oder ohne eine Diagnose in Anspruch nehmen möchten. zB. wenn Sie Ihre Fußbelastung ökonomisieren möchten, obwohl Sie keine Beschwerden haben, können Sie präventiv zur mir kommen, oder wenn Sie eine Entwicklungsbegleitung/Beratung ihres Säuglings wünschen.

 

Falls Sie eine anteilige Rückerstattung der Kosten für die Physiotherapie erhalten möchten, lassen Sie bitte die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapieeinheiten bewilligen. Nehmen Sie dazu mit Ihre(n) Krankenkasse(n) Kontakt auf. Die ÖGK hat seit der Corona Pandemie die Bewilligungspflicht ausgesetzt, aber fragen Sie bitte bei der Krankenkasse nach. Sie erhalten von mir entweder nach jeder Einheit eine Honorarnote, oder mit Abschluss der Physiotherapie. Für die Refundierung des Kostenanteils benötigt die Krankenkasse die Originalverordnung, Ihren Zahlungsnachweis, die Honorarnote und die bewilligte Verordnung.

 

Bezahlung:

Sie können bei mir Bar oder mit Überweisung zahlen. 

In der Praxis Fusswerk können Sie auch mit Bankomatkarte bezahlen.

 

Hier sehen Sie die Telefonnummern und Adressen der Praxen in denen ich Termine anbiete: